Leistungen von Landmesserbüro Markus Krause

Unser Landmesserbüro bietet Ihnen ein breites Spektrum an Messleistungen, welches insbesondere die Bereiche hoheitlicher Tätigkeiten, Ingenieurmessungen und Antragsstellungen zu grundstücksbezogenen Angelegenheiten abdeckt. 

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Hoheitliche Tätigkeiten

  • Amtliche Lagepläne zum Bauantrag
  • Erstellen einer Einmessbescheinigung nach Baubeginn
  • Gebäudeeinmessungen

In einem Bauantragsverfahren sind entsprechend der Bauphasen diese drei Messleistungen gefordert. Dabei dient der amtliche Lageplan in der Bauantragsphase der Darstellung der tatsächlichen

Nutzung, der Grundstücks- und Nachbarbebauung, der Prüfung der Qualität der Grenzverläufe und der Prüfung von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen. Nach Baubeginn, sprich nach der Herstellung der Bodenplatte, fordert das Bauamt die Überprüfung

der Grundriss- und Höhenlage mit Erstellung einer Einmessbescheinigung als Nachweis der bauantragsgerechten Umsetzung des Genehmigungsantrages.

Die gesetzliche Grundlage zur Pflicht der
Gebäudeeinmessung ist im § 23 BbgVermG konkreter erläutert. Die örtlich erfassten Gebäudedaten werden ins amtliche Liegenschaftskataster übernommen. Anschließend erhalten Sie eine entsprechende Fortführungsmitteilung mit aktualisierter Liegenschaftskarte.

  • Grenzvermessungen
  • Teilungsmessungen
  • Sonderungen


Messungen an Flurstücksgrenzen können in verschiedenen Formen erfolgen. Eine Grenzvermessung bezieht sich auf die Wiederherstellung oder erstmalige Feststellung von Grenzen auf Grundlage von alten Zahlennachweisen, Katasterkarten und topografischen Begebenheiten. Hier sollen Grenzverläufe rechtsicher und qualitätsgerecht bestimmt werden, so dass diese in der Örtlichkeit eindeutig erkennbar sind. Teilungsmessungen erfolgen im Zuge eines Zukaufs oder einer Veräußerung von Teilflächen eines Flurstücks. Dabei werden die vorhandenen Grenzen in der Örtlichkeit aufgesucht, neue Grenzverläufe abgemarkt und neue Flurstücke zur späteren grundbuchrechtlichen Abschreibung bzw. Umschreibung

gebildet.


Dies kann unter bestimmten Voraussetzungen auch in Form einer
Sonderung (Zerlegung eines Flurstücks ohne örtliche Vermessung) erfolgen.

  • Erstellen von Baulastplänen & - anträgen

Im Zuge von Bauvorhaben oder Zerlegungsmessungen in bebauten Gebieten müssen verschiedene baurechtliche Vorgaben beachtet werden. Eine Sicherung von Baulasten (bspw. Wegebaulast, Abstandsflächenbaulast … im Baulastenverzeichnis des entsprechenden Bauamtes) könnte

erforderlich sein. Diese erfolgt durch ein örtliches Aufmaß mit Grenzuntersuchung, die Erstellung eines Baulastplanes und eines Baulastantrages.

  • Messungen an Infrastrukturanlagen
  • begleitende Messungen in Bodenordnungsverfahren

Ingenieur­messungen

  • baubegleitende Absteckungen
  • Baukontrollmessungen/Bauwerksbeobachtungen
  • Lage- und Höhenpläne
  • Bestandspläne
  • Erstellen von Plangrundlagen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes
  • Grenzanzeigen
  • Mengenermittlung
  • Begleitende Messungen zur Feldsollrevitalisierung/Umsetzung von Windschutzmaßnahmen
  • durch Heckenpflanzungen

Ingenieurvermessungen umfassen alle Messleistungen, die im Rahmen von komplexen Bautätigkeiten im Hoch-, Tief- und Erdbau notwendig sind. Wir schaffen Plangrundlagen und setzen diese in der Örtlichkeit um. Die Messungen erfolgen mit hoher Genauigkeit, sodass je nach

Anforderung, eine präzise Umsetzung ermöglicht wird.

Antragsstellungen:

  • Baulastanträge
  • Anträge auf Vereinigung/Verschmelzung
  • Erstellen von Auszügen aus der Liegenschaftskarte
  • Grundbuchauszüge   

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sein, so kontaktieren Sie uns. Wir lösen gern auch individuelle Aufgaben.

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